Welche Bewilligungen sind nötig und vorhanden?
Gemäss Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes sind Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen in der Schweiz generell verboten; Ausnahmen muss der Bundesrat bewilligen. Liegt eine solche Bewilligung wohl vor? Falls es nur eine “radsportliche” Veranstaltung wäre (was ja sicher nicht der Fall ist), müsste der Kanton sie bewilligt haben (nicht “nur” der Gemeinderat). Liegt eine solche Bewilligung vor?
Ergänzung des Komitees Formel-E-ade: Dieses NZZ-Video zeigt gut auf, warum Rundstrecken-Rennen ursprünglich verboten wurden, und warum die Formel-E-Rennen in der Schweiz doch erlaubt wurden:
Formel-E-Rennen sind keineswegs sicherer als zum Beispiel Formel-1-Rennen. Die Strecken sind bei der Formel-E bedeutend enger, und die Gefahr von Crashes ist damit bedeutend höher als bei modernen Formel-1-Rennen, die auf grossen Rundstrecken stattfinden.
Andreas Michel (Präsident Auto Sport Schweiz)