E-Prix Beschwerde: Neuer Akt im Justiztheater

E-Prix Beschwerde: Neuer Akt im Justiztheater
Heute Morgen wurde uns vom Generalsekretariat der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie die Bewilligung für des E-Prix-Rennen zugestellt. Sie trägt das Datum unseres Einsichtsbegehrens vom 17. Juni 2019 (s. Mail unten). Auf dieses erhielten wir vorerst keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage verwies uns die Vizestadtschreiberin am Mittwochnachmittag an das Generalsekretariat SUE.
Offensichtlich wurde die Bewilligung erst auf Grund unserer Nachfrage erstellt. Dass es schnell gehen musste zeigt, dass in Pt. 1.3 (echt «copy paste») von einer «radsportlichen Veranstaltung» die Rede ist …
Nachdem der Gemeinderat in seiner Stellungnahme auf unsere Beschwerde vom 12. November 2018 behauptet hatte, bei der Bewilligung des E-Prix-Rennens handle es sich gar nicht um eine Bewilligung, sondern nur um eine «interne Dienstanweisung», die nicht beschwerdefähig sei, wird uns nun – drei Tage vor dem Rennen – in der Rechtsmittelbelehrung immerhin eine Beschwerdemöglichkeit zugestanden. Innert 30 Tagen können wir uns bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, also bei Gemeinderat Nause, der den Vertrag mit der E-Prix-Veranstalterin unterzeichnet hat, beschweren. Vorsorglich wurde uns bei «einer allfälligen Beschwerde» die aufschiebende Wirkung entzogen.
Obwohl eine neue Beschwerde auf die Durchführung des E-Prix naturgemäss keinen Einfluss mehr haben kann, werden wir auch gegen die neue Bewilligung eine Beschwerde einreichen. Es gilt zu erreichen, dass bei künftigen Grossevents die Bewilligungen rechtzeitig erteilt werden, so dass der Beschwerdeweg offen steht. Auch wenn wie beim E-Prix millionenschwerere Organisatoren dahinter stehen, darf der Rechtsweg nicht kategorisch abgeschnitten werden.