Beschwerde gegen E-Prix verschleppt – Rechtsweg verweigert
Bis heute ist noch kein Entscheid des Regierungsstatthalters über die von der GaP und mir im November letzten Jahres eingereichte Beschwerde gegen die Bewilligung des Autorennens eingetroffen.
Die Beschwerde umfasst hauptsächlich folgende Punkte:
- Die vom Gemeinderat abgeschlossene «Vereinbarung» mit den Organisatoren ist in vielen Punkten unverbindlich und stellt nicht mehr als eine Absichtserklärung dar. Die Vereinbarung enthält zahlreiche Versprechungen (z. B. «keine nennenswerte Beeinträchtigungen für die Quartierbevölkerung»), die nicht einzuhalten sind und deshalb gegen Treu und Glauben verstossen.
- Die Bewilligung des E-Prix-Rennens stehen im Widerspruch zu den Umweltschutzvorgaben von Art. 8 der Gemeindeordnung: “Die Stadt trägt Sorge zu den natürlichen Lebensgrundlagen und hält die Belastung der Umwelt durch staatliche und private Tätigkeiten so gering wie möglich. Bei Gleichwertigkeit der Interessen hat die Erfüllung dieser Aufgabe Vorrang vor andern städtischen Aufgaben.”
- Die in Art. 32 der Gemeindeordnung garantierte Mitwirkung der Bevölkerung in Belangen, die das Quartier betreffen, wurde völlig missachtet. Obwohl nach Aussage des Stadtschreibers «der Entscheid für das Formel-E-Rennen von langer Hand geplant wurde», hat der Gemeinderat das Quartier am 12. Oktober 2018 mit der «unumstösslichen» Bewilligung überrumpelt. Die zuständige Quartierkommission Quav4 wehrte sich denn auch gegen die «willkürliche Aushebelung des Partizipationsprozesses».
- Die Beschwerde stützt sich auch auf die Erfahrungen mit dem E-Prix in Zürich, das ebenfalls in einem Wohngebiet stattfand und in einem ausführlichen Schlussbericht zusammengefasst sind. Diese Erfahrungen zeigen, dass viele für das Rennen in Bern gemachte Zusicherungen unwahr oder zumindest realitätsfremd sind. In Zürich wird es deshalb entgegen der ursprünglichen Absichten nächstes Jahr und vermutlich auch später kein E-Prix mehr geben.
Offenbar sind gewisse Argumente in der Beschwerde stichhaltig. Regierungsstatthalter Lerch konnte (oder durfte?) den eventsüchtigen Gemeinderat und seine Verwaltung nicht desavouieren. Die Berner Justiz erweist sich damit als Komplizin der saudischen und schweizerischen Wirtschafts- und Prestigeinteressen. Selbst wenn der Entscheid in den verbleibenden Tagen noch kommen sollte, hätte er keine Wirkungen mehr. Der verfassungsmässig garantierte Rechtsweg wurde uns verweigert.